Wichtige Informationen für Ihren Ausstellungsbesuch:
Corona-bedingt gelten besondere Regeln, über die wir Sie hier gerne informieren.
Die Besucherzahl für die Ausstellung ist momentan begrenzt. Die Begrenzung kontrollieren wir durch Einlasskontrollen. Es kann daher zu Wartezeiten beim Einlass kommen. Wir sind zur Erfassung Ihrer Kontaktdaten verpflichtet. Wenn Sie beim Einlass Zeit sparen wollen, dann drucken Sie sich das Kontaktformular gleich aus und bringen Sie es ausgefüllt mit. Bei Familien/Gruppen reicht die Erfassung einer erwachsenen Begleitperson.
Durch die Ausstellung gelangen Sie auf einem vordefinierten Rundweg. Es gelten die üblichen Regeln zum Mindestabstand von 1,50 m. Gruppenbildungen sind zu vermeiden. In der gesamten Ausstellung besteht die Pflicht zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Kindern unter 6 Jahren wird das Tragen von solchen Masken empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Wir empfehlen das Mitbringen eigener Masken – wer keine hat, kann aber auch bei uns eine kaufen.
Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, bestehen (§ 7 der Corona-Verordnung).
Trotz aller Einschränkungen heißen wir Sie recht herzlich in der Ausstellung willkommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zwar Masken, aber darunter stets ein Lächeln.